Dienstag, 2. September 2008

Fahrplan ins Glück (bzw. zum Paintballfeld)




Wie ich ja bereits im Artikel schrieb (und auch schon ein paar Posts weiter unten), gilt es noch eine ganze Reihen bürokratischer Hürden zu nehmen, bis man an die Eröffnung eines Feldes denken , bzw. überhaupt mit der Suche nach einem geeigneten Objekt beginnen kann.


Vor allen Dingen suche ich einen Anwalt oder Notar, der mir Auskunft über die gesetzlichen Regelungen und klassifizierungen für Paintball-Markierer geben kann und über die Bestimmungen zur Errichtung einer Sportstätte.

Wenn jemand von euch eine kompetente Person im Freundes-, oder Verwandtenkreis hat, der mir da Informationen geben kann, wäre ich sehr verbunden.

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